Wahrheit

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Jetzt rede Ich Klartext!

Da ich leider selber durch die Krankheit nicht arbeiten gehen kann, aber immer sehr bedacht darauf war/bin mein wissen zu fördern und weiter zugeben, bin ich zu der Idee gekommen PH-Patienten in jeglicher Hinsicht zu unterstützen, da dies speziell für die Erkrankten viel zu selten getan wird.

Sie leben größtenteils am Existenzminimum.

Nicht nur das wir mit der Krankheit bestraft sind, nein, selbst Ämter geben nicht die Informationen weiter, -obwohl sie Gesetzlich dazu verpflichtet sind- die wichtig wären, damit ihnen ermöglicht wird ein Selbstbestimmtes Leben in Würde zu führen.
Dieses Thema geht alle an die Pflege bedürftig sind aber trotzdem ein Recht darauf haben ein Selbstbestimmtes Leben zu führen.
Das Zauberwort heißt hierbei Persönliches Budget, selbstbestimmtes Leben.

Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung ein Selbstbestimmtes Leben. Dies soll anstelle der traditionellen Sach- oder Dienstleistungen bewerkstelligt werden. 

Der Empfänger des Persönlichen Budgets soll selbst entscheiden wann, in welchem Umfang und vor allem von wem  er sich Unterstützung holt.
Diese Unterstützung bezahlt der Empfänger des Budgets als Kunde oder Arbeitgeber unmittelbar aus dem empfangen Betrag.

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.

Wer trägt das Persönliche Budget?
Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur
die gesetzliche Krankenversicherung
die gesetzliche Rentenversicherung

oder die Sozialhilfeträger.

Inhaltliche Vorgaben und Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind in § 17 SGB IX und in der Budgetverordnung (BudgetV) festgelegt.


Ein Beispiel:
Eine Behinderte Person braucht einen Betreuer.
Viele würden jetzt denken, ja das müssen ja die Eltern machen oder Kinder sofern diese existieren. Ist aber nicht so!
Man stelle sich vor, jemand braucht Betreuung bzw. Unterstützung was zB durch den Medizinischen Dienst festgestellt wurde. Hierbei kann es sich um Stundenweise oder auch rund um die Uhr Betreuung handeln.

Es ist Gesetzlich nicht zuzumuten das jemand als Betreuer seinen Beruf aufgeben muss und dadurch in die Abhängigkeit des Staates (HarzIV) reinrutscht.
Um diese Abhängigkeit eines Gesunden Menschens vom Staat zu verhindern wurde vor Jahren das Persönliche Budget gesetzlich geschaffen.
Hierbei kann der auf Betreuung angewiesene selbstbestimmt entscheiden wer ihn betreuen soll.

Ämter sprechen meistens von Betreuung durch Pflegedienste (wildfremde sowie Geschlechtsunabhänige Personen)

Weibliche Personen können zB Darauf bestehen von weiblichen Pflegekräften betreut bzw. gepflegt zu werden.

Auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Personen muss gesetzlich eingegangen werden.
 
Zeitunabhängig muss zu jeder Zeit ein Betreuer oder ein Pfleger anwesend sein.
Denn, Bedürfnisse sind nicht nach bestimmten Zeitvorgaben abhängig.
 
Man stelle sich zB einmal vor, ein gesunder Mensch muss auf die Toilette gehen und geht natürlich dann wenn er es für nötig hält. Ein Behinderter dagegen soll so lange warten bis jemand vom Pflegedienst vorbei kommt. Das ist nicht Menschenwürdig!
Oder ein Behinderter hat den drang sich am Rücken zu kratzen, kann es aber nicht alleine, weil kein Betreuer Vorort ist. Der Juckreitz wird dann einfach verschoben… HAHAHA

Diese Beispiele sind zwar total banal, aber so zieht es sich Tag täglich durch das Leben eines Behinderten.

Das Persönliche Budget versetzt den Betroffenen in die Lage immer jemanden seines Vertrauens um sich zu haben, der die Pflege und Betreuung übernimmt. Dieses wird von verschiedenen Stellen finanziert.

Die betroffene Person tritt in so einem Fall als Arbeitgeber auf.
Hierbei kann es sich um stundenweise Betreuung oder Pflege rund um die Uhr handeln.

*Solltet ihr Fragen haben, stehe ich gerne für genauere Auskunft zu verfügung*


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