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Jetzt rede Ich Klartext!
Da ich leider
selber durch die Krankheit nicht arbeiten gehen kann, aber immer sehr bedacht
darauf war/bin mein wissen zu fördern und weiter zugeben, bin ich zu der Idee
gekommen PH-Patienten in jeglicher Hinsicht zu unterstützen, da dies speziell
für die Erkrankten viel zu selten getan wird.
Sie leben größtenteils am Existenzminimum.
Nicht nur das wir mit der Krankheit bestraft sind, nein, selbst Ämter geben nicht die Informationen weiter, -obwohl sie Gesetzlich dazu verpflichtet sind- die wichtig wären, damit ihnen ermöglicht wird ein Selbstbestimmtes Leben in Würde zu führen.
Dieses Thema geht alle an die Pflege bedürftig sind aber trotzdem ein Recht darauf haben ein Selbstbestimmtes Leben zu führen.
Das
Zauberwort heißt hierbei Persönliches Budget, selbstbestimmtes Leben.
Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung ein Selbstbestimmtes Leben. Dies soll anstelle der traditionellen Sach- oder Dienstleistungen bewerkstelligt werden.
Der Empfänger des Persönlichen Budgets soll selbst entscheiden wann, in welchem Umfang und vor allem von wem er sich Unterstützung holt.
Diese Unterstützung bezahlt der Empfänger des Budgets als Kunde oder Arbeitgeber unmittelbar aus dem empfangen Betrag.
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es in
Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.
Wer trägt das
Persönliche Budget?
Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur
die gesetzliche Krankenversicherung
die gesetzliche Rentenversicherung
oder die Sozialhilfeträger.
Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur
die gesetzliche Krankenversicherung
die gesetzliche Rentenversicherung
oder die Sozialhilfeträger.
Inhaltliche
Vorgaben und Regelungen über das Verwaltungsverfahren sind in § 17 SGB IX und in der Budgetverordnung
(BudgetV) festgelegt.
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Ein Beispiel:
Eine Behinderte Person braucht einen Betreuer.
Viele würden jetzt denken, ja das müssen ja die Eltern machen oder Kinder sofern diese existieren. Ist aber nicht so!
Eine Behinderte Person braucht einen Betreuer.
Viele würden jetzt denken, ja das müssen ja die Eltern machen oder Kinder sofern diese existieren. Ist aber nicht so!
Man stelle
sich vor, jemand braucht Betreuung bzw. Unterstützung was zB durch den Medizinischen
Dienst festgestellt wurde. Hierbei kann es sich um Stundenweise oder auch rund
um die Uhr Betreuung handeln.
Es ist
Gesetzlich nicht zuzumuten das jemand als Betreuer seinen Beruf aufgeben muss und
dadurch in die Abhängigkeit des Staates (HarzIV) reinrutscht.
Um diese Abhängigkeit
eines Gesunden Menschens vom Staat zu verhindern wurde vor Jahren das Persönliche
Budget gesetzlich geschaffen.
Hierbei kann
der auf Betreuung angewiesene selbstbestimmt entscheiden wer ihn betreuen soll.
Ämter
sprechen meistens von Betreuung durch Pflegedienste (wildfremde sowie Geschlechtsunabhänige
Personen)
Weibliche
Personen können zB Darauf bestehen von weiblichen Pflegekräften betreut bzw.
gepflegt zu werden.
Auf die
Bedürfnisse der zu betreuenden Personen muss gesetzlich eingegangen werden.
Zeitunabhängig muss zu jeder Zeit ein Betreuer oder ein Pfleger anwesend sein.
Denn, Bedürfnisse sind nicht nach bestimmten Zeitvorgaben abhängig.
Denn, Bedürfnisse sind nicht nach bestimmten Zeitvorgaben abhängig.
Man stelle sich zB einmal vor, ein gesunder Mensch muss auf die Toilette gehen
und geht natürlich dann wenn er es für nötig hält. Ein Behinderter dagegen soll
so lange warten bis jemand vom Pflegedienst vorbei kommt. Das ist nicht
Menschenwürdig!
Oder ein
Behinderter hat den drang sich am Rücken zu kratzen, kann es aber nicht alleine,
weil kein Betreuer Vorort ist. Der Juckreitz wird dann einfach verschoben…
HAHAHA
Diese
Beispiele sind zwar total banal, aber so zieht es sich Tag täglich durch das
Leben eines Behinderten.
Das
Persönliche Budget versetzt den Betroffenen in die Lage immer jemanden seines
Vertrauens um sich zu haben, der die
Pflege und Betreuung übernimmt.
Dieses wird von verschiedenen Stellen finanziert.
Die betroffene Person tritt in so einem Fall als Arbeitgeber auf.
Hierbei kann es sich um stundenweise Betreuung oder Pflege rund um die Uhr handeln.
Die betroffene Person tritt in so einem Fall als Arbeitgeber auf.
Hierbei kann es sich um stundenweise Betreuung oder Pflege rund um die Uhr handeln.
*Solltet ihr Fragen haben, stehe ich gerne für genauere Auskunft zu verfügung*
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